Gemeinsames Lernen
Einzelintegration
Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Hören und Kommunikation werden auch im Rahmen einer Einzelintegration an der allgemeinen Schule (Grund-, Gemeinschafts-, Sekundar-, Gesamt-, Realschule, Gymnasium, Berufskolleg) gemeinsam mit Schülern und Schülerinnen ohne Hörbeeinträchtigung gefördert.
Im Rahmen dieser Einzelintegration erfolgt eine stundenweise Begleitung durch eine Sonderpädagogin unserer Schule. Wichtige Schwerpunkte der Arbeit im Gemeinsamen Lernen sind:
- Unterstützung des Kindes mit Hörbeeinträchtigung in der Schule/im Unterricht
- die Beratung von Schülern und Schülerinnen, Eltern, Lehrkräften
- Austausch mit externen Partnern (Ärzten und Ärztinnen, Therapeuten und Therapeutinnen, Akustikern und Akustikerinnen)
Die Begleitung im Rahmen einer Einzelintegration orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler und Schülerinnen.
Beratungsangebot
In der allgemeinen Schule werden auch Schüler und Schülerinnen mit einer Hörbeeinträchtigung beschult, bei denen kein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht. Wird von Seiten der Lehrkräfte und/oder der Erziehungsberechtigten eine Beratung gewünscht, so wird diese durch unsere Beratungsstelle durchgeführt. Ebenso wird bei Bedarf eine raumakustische Überprüfung und Beratung über eine entsprechende Sanierung der Klassenräume in der allgemeinen Schule angeboten.
Allgemeines
Im Rahmen des Gemeinsamen Lernens bieten wir den Schülern und Schülerinnen mit Hörbeeinträchtigung Unterstützung in ganz unterschiedlichen Bereichen an.
- Beratung der Schüler und Schülerinnen selbst
- Beratung der Eltern
- Beratung der Lehrkräfte
- Beratung der Mitschüler und Mitschülerinnen
Auch schaffen wir gemeinsam mit der allgemeinen Schule möglichst optimale Rahmenbedingungen für ein barrierefreies Lernen. Dazu gehört
- eine Nachhallzeitmessung und
- die Beratung der Schulleitung zur Beantragung einer baulichen akustischen Raumsanierung
Schüler und Schülerinnen
Im Gemeinsamen Lernen arbeitet die Sonderpädagogin sowohl mit den Schülern und Schülerinnen mit Hörbeeinträchtigung als auch mit den Mitschülern und Mitschülerinnen.
In Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen erfolgt bei Schülern und Schülerinnen mit Hörbeeinträchtigung die Förderung in folgenden Bereichen:
- Unterstützung bei der Identitätsfindung
- Anleitung zum optimalen Einsatz der technischen Hilfsmittel (Hörgerät/CI/Höranlage)
- Entwicklung von Hör- und Kommunikationsstrategien
- Sprachförderung (Lautsprache, lautsprachbegleitende Gebärden, lautsprachunterstützende Gebärden)
- Förderung des Schriftspracherwerbs
- Erarbeitung von Lernstrategien
In der Arbeit mit den Mitschülern und Mitschülerinnen stehen folgende Aspekte im Vordergrund:
- Informationen zum Hörvorgang, zu Hörbeeinträchtigung und zu technischen Hilfsmitteln
- Informationen über die Hör- und Kommunikationsbedürfnisse Schüler und Schülerinnen mit Hörbeeinträchtigung, z.B. Einhalten von Gesprächsregeln, Vermeiden von Störgeräuschen
Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich wird Schülern und Schülerinnen mit einer diagnostizierten peripheren oder zentralen Hörbeeinträchtigung gewährt, um die durch die Hörbeeinträchtigung entstehenden Nachteile auszugleichen, ohne dabei die Leistungsanforderungen herabzusetzen.
Beispiele für einen Nachteilsausgleich können sein:
- räumlich, sächliche und technische Voraussetzungen
- Verbesserung der Raumakustik
- Einsatz einer Übertragungsanlage
- organisatorische Voraussetzungen
- Sitzplatz
- Medieneinsatz
- Visualisierung
- Leistungsüberprüfungen
- Zeitverlängerung
- Alternativaufgaben anstatt Hörverstehensaufgaben
Lehrer und Lehrerinnen
Zu den Aufgaben im Gemeinsamen Lernen gehört auch die Beratung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule durch die sonderpädagogische Lehrkraft.
Themen für die Beratung können unter anderem sein:
- Informationen über die Hörbeeinträchtigung, die Auswirkungen auf das Lernen und die individuellen Bedürfnisse der Schülerin oder des Schülers
- Optimierung der Umgebung für ein besseres Lernen (z.B. Sitzplatzwahl, akustische Raumsanierung)
- Hörhilfen sowie deren Möglichkeiten und Grenzen
- Einweisung in die Nutzung der zusätzlichen Technik (Übertragungsanlage inklusive der Handmikrofone)
- Unterrichtsprinzipien (z.B. Visualisierung, Sprechweise, Antlitzgerichtetheit, Wiederholung der Beiträge in Plenumsphasen)
- Kommunikationsstrategien (z.B. Umgang mit der Übertragungsanlage, unterstützende Gebärden, Visualisierung, Rituale)
- Nachteilsausgleich
Schule und Familie
Im Rahmen des Gemeinsamen Lernens werden folgende Aspekte in die Arbeit einbezogen:
- Information bzgl. der individuellen Hörbeeinträchtigung sowie deren Einfluss auf die auditive Verarbeitung und Wahrnehmung
- Information über die technische Versorgung und zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten
- u.a. auch Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Hilfsmittel
- Bedeutung und Einsatz in der Schule, zu Hause und in der Freizeit
- Unterstützung in der Auseinandersetzung mit und bei der Akzeptanz der Hörbeeinträchtigung
- Beratung bzgl. häuslicher Fördermöglichkeiten, u.a. in der Aufarbeitung von Unterrichtsinhalten
- Beratung bzgl. schulischer und beruflicher Perspektiven und Möglichkeiten
Für den Aufbau eines stabilen Selbstbewusstseins und einer positiven Identitätsentwicklung der Kinder und Jugendlichen mit einer Hörbeeinträchtigung halten wir den Kontakt zu anderen Hörbeeinträchtigten für äußerst wichtig. Wir schaffen durch das „Triff dich – Treffen für hörbeeinträchtigte Schüler und Schülerinnen“ Möglichkeiten zu Peer-Group-Kontakten. Das lockere Zusammensein gibt Raum für
- gemeinsame Unternehmungen
- Austausch untereinander
- das Gefühl mit einer Hörbeeinträchtigung nicht allein zu sein
- Hilfe und Beratung
Auch die Eltern finden hier Gelegenheit zum Austausch und können sich zu wichtigen Themen informieren.
- Hörtechnik
- Nachteilsausgleich
- Berufsorientierung
Das „Triff dich!“ findet regelmäßig statt. Die Einladungen erhalten die Familien durch die begleitende Lehrkraft.